Dienstag, 29. Mai 2012

Die Baugenehmigung ist da.

Schneller als erwartet, war es diese Woche soweit: Die Baugenehmigung lag im Briefkasten.
Ein relativ schlichtes Schreiben mit doch so relavantem Inhalt:

Errichtung Einfamilienhaus mit Carport.
Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen ...

Damit steht ein Jahr nach unserer Hochzeit nun das offizielle "Go" für unseren Bungalow - Yeah!

Dienstag, 8. Mai 2012

Unser Freund der Baum

Das schöne an einem neuen Grundstück ist, dass es immer wieder etwas Neues zu entdecken gibt. Da soll einfach nur die Grabenüberfahrt beantragt werden und plötzlich steht da ein Baum, mitten vor der zukünftigen Auffahrt. Leider steht er nicht nur im Weg, sondern auch auf öffentlichem Grund und darf daher nicht so einfach abgeholzt werden. Das muss erst offiziell beantragt werden inkl. Besichtigung vor Ort mit einem Mitarbeiter der Stadt. Jetzt warten wir auf das Angebot. Und dies kann teuer werden, wenn man ersten Schätzungen vor Ort glauben schenken darf.