Dienstag, 29. Mai 2012

Die Baugenehmigung ist da.

Schneller als erwartet, war es diese Woche soweit: Die Baugenehmigung lag im Briefkasten.
Ein relativ schlichtes Schreiben mit doch so relavantem Inhalt:

Errichtung Einfamilienhaus mit Carport.
Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen ...

Damit steht ein Jahr nach unserer Hochzeit nun das offizielle "Go" für unseren Bungalow - Yeah!

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